Drucken

Der Kirchenvorstand beschließt folgende Änderung der Friedhofsordnung vom 28.09.2016:

Die Überschrift von §13 wird geändert in "§13 Reihengrabstätte in einer Gemeinschaftsanlage".

Der Kirchenvorstand beschließt folgenden Wortlaut von §13 Abs. 1a der Friedhofsordnung: 

Rasengrabstätten in einer Gemeinschaftsanlage sind Grabstätten auf dem Friedhof Backmoor mit 

einer Grabstelle, die anlässlich einer Sargbestattung oder Urnenbeisetzung der Reihe nach vergeben werden

(Reihengrabstätten). Das Nutzungsrechtkann nicht verlängert werden. Die zusätzliche Beisetzung einer 

Urne nach §11 Abs. 5 ist nicht möglich.

 

Der Kirchenvorstand beschließt eine Erweiterung von §13 Abs. 2a. Eingefügt wird als letzter Satz:

"Zusätzlich zu den Gedenkplatten an der Stele sind auf Antrag der Nutzungsberechtigten auch 

Grabplatten zugelassen, die vom Kirchenvorstand vorgegeben und von Kirchenvorstand oder 

Dienstleistungserbringer auf den jeweiligen Grabstellen verlegt werden. Die Mehrkosten sind vom 

Nutzungsberechtigten zu tragen"

 

Der Kichenvorstand beschließt folgende Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 26.10.2016:

"Friedhof Backemoor §6 Gebührentarif: IV. Gebühren für die Bestattung: 1. Grabplatten auf Reihen-

grabstätten in einer Gemeinschaftanlage gem. §13 Friedhofsordnung 350,00€."

Zugriffe: 1872